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FAQ

Sie haben Fragen. Ich habe die Antworten.

WAS IST DAS HAUSGELD?

Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem
Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung
in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft
genehmigt / beschlossen wird.
Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer,
welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen,
Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr,
Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des
Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter.
Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen
entsprechend nachgezahlt werden.

WAS IST EINE EIGENTÜMERVERSAMMLUNG?

Normalerweise findet einmal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung statt.
Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten
(Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche der
Eigentümergemeinschaft festzulegen.
Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und der Wirtschaftsplan
beschlossen, der Verwalter entlastet und evtl. anfallende Instandhaltung- /
Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen.
Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen,
werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten
kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um
schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten
Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn.
Alle besprochenen / beschlossenen Punkte werden protokolliert und eine
Niederschrift an alle Eigentümer versandt, auch an diejenigen, welche nicht
anwesend waren.


BEI DER EIGENTÜMERVERSAMMLUNG VERHINDERT – WAS TUN?

Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher im Original unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.

WIE KANN EIN TAGESPUNKT VORGETRAGEN WERGEN?

Um ein Thema auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu ergänzen ist ein
schriftlicher Antrag mit Begründung zur Bestellung eines Tagesordnungspunktes notwendig.
Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit mir besprechen.

WAS IST DER NACHWEIS NACH §35A ESTG?

Hier sind steuerlich anrechenbare Lohnleistungen, sogenannte haushaltsnahe
Dienstleistungen, des vergangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Diese sind je nach
steuerlicher Zuordnung in bis zu vier verschiedene Gruppierungen zu unterscheiden. Als
Eigennutzer können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.

DIE BANKVERBINDUNG HAT SICH GEÄNDERT – WAS MUSS BEACHTET WERDEN?

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, kontaktieren Sie mich bitte rechtzeitig, sodass im
Bedarfsfall ein neues Lastschriftmandat angelegt werden kann. Erlischt die hinterlegte
Bankverbindung und das Hausgeld kann somit nicht mehr eingezogen werden, kommt es zu
Mehrkosten welche durch den Eigentümer zu tragen sind. Möchten Sie zukünftig das
Hausgeld nicht mehr einziehen lassen, sondern selbst anweisen, informieren Sie mich bitte,
dass der Einzug gelöscht wird.

WAS MUSS BEI EINEM NUTZERWECHSEL BERÜCKSICHTIGT WERDEN?

Steht ein Eigentums- oder Mieterwechsel an, benötigt die Hausverwaltung sämtliche Daten zu
diesem Vorgang. Hier die wichtigsten im Überblick:
• Namen und Vornamen des neuen Eigentümers / Mieters
• Komplette Anschrift des neuen Eigentümers
• Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
• Personenzahl
• Nutzen- / Lastenübergabe bzw. Stichtag
• Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Bei Verkauf / Übertragung der Wohnung benötige ich einen Nachweis (z.B.
Kaufurkunde, Auszug aus dem Kaufvertrag, etc.).

DÜRFEN ARBEITEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM EINFACH BEAUFTRAGT WERDEN?

Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der
Hausverwaltung zu melden. Ich kümmere mich unverzüglich darum und leite die
notwendigen Schritte unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Wartungsverträge und
Gewährleistungsansprüche ein.
Sollte trotzdem selbst ein Handwerker beauftragt werden, gilt grundsätzlich
„Auftraggeber zahlt“.

WIE KANN DIE HAUSVERWALTUNG IN NOTFÄLLEN ERREICHT WERDEN?

Vorab ist anzumerken, dass eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und ähnliches
keinen Notfall darstellt. Stellen Sie einen Notfall wie z.B. Feuer oder einen
Wasserschaden fest, erreichen Sie die Hausverwaltung telefonisch unter
+49176/62243204. Sollte dieses nicht besetzt sein, finden Sie eine detaillierte
Aufstellung der Notrufnummern am schwarzen Brett im gemeinschaftlichen
Treppenhaus.
! Bei Feuer, Hochwasser, etc. ist unverzüglich die Feuerwehr / Leitstelle unter 112 zu
benachrichtigen.
! Bei Gasgeruch im Haus verständigen Sie bitte den Energieversorger. Die
Notrufnummer ist in der Regel an der Hinweistafel vermerkt.

DER WÄRMEDIENST HAT SICH ANGEKÜNDIGT, ABER ES IST NIEMAND ZU HAUSE.

Sollten Sie zum genannten Termin dem Wärmedienst keinen Zugang gewähren
können, ist bis dato prinzipiell ein kostenloser Zweittermin möglich. Dieser wird
jedoch vom Wärmedienst selbst festgelegt. Jeder weitere Termin wird kostenpflichtig
und ist durch den Nutzer selbst zu bezahlen.
Meist ist auf der Terminbenachrichtigung des Wärmedienstes eine Telefonnummer
für Rückfragen vermerkt, unter welcher Sie einen neuen Termin erfragen oder im
Bedarfsfall kostenpflichtig einen Individualtermin beauftragen können.

KEIN WARMWASSER ODER HEIZUNG VERFÜGBAR?

Bei einem Ausfall der Heizung kontaktieren Sie bitte den zuständigen Installateur. Die
Erreichbarkeit finden Sie in der Regel an der Informationstafel im gemeinschaftlichen
Treppenhaus. Sollte so keine Problemlösung möglich sein, kontaktieren Sie die
Hausverwaltung telefonisch unter +49176/62243204

WAS TUN BEI EINEM SCHLÜSSELVERLUST?

In manchen Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie
weitere Schlüssel oder Schließzylinder können diese vom Eigentümer über die
Hausverwaltung bestellt werden.
Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, melden Sie den Verlust unverzüglich
bei Ihrem Vermieter und der Hausverwaltung. Bei Diebstahl empfiehlt die Hausverwaltung eine
entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.

WAS SIND RÜCKLAGEN UND WOFÜR WERDEN DIESE GEBILDET?

Jedes Haus benötigt nach einer gewissen Zeit einen frischen Anstrich. Um Reparaturen
bezahlen zu können, muss eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet
werden. Hiervon werden Instandhaltungs- und setzungsarbeiten im
gemeinschaftlichen Eigentum beglichen. Hierzu zählt z.B. die Heizungsanlage, die
Fassade oder das Treppenhaus.
Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (in der Regel nach Miteigentumsanteilen)
zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil in das „große Sparschwein“ der
Gemeinschaft.
Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil
der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.

Ihre Frage war nicht dabei? Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

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